Deponien und Wasserhaushaltsgesetz-(WHG-)Anlagen
Gussasphalt schützt den Boden und das Grundwasser vor wassergefährdenden Stoffen. Da er hohlraumfrei und dicht ist, nimmt er kein Wasser auf und kann weder quellen noch schwinden. Zudem ist er inert gegenüber vielen chemischen Stoffen oder kann durch entsprechende Einstellung (Gussasphaltrezeptur) widerstandsfähiger gemacht werden.
